heise online - Bundesverfassungsgericht schwächt Datenschutz bei E-Mails und Handy-Daten: "Bundesverfassungsgericht schwächt Datenschutz bei E-Mails und Handy-Daten
Ermittler dürfen künftig schon bei Verdacht auf leichtere Straftaten Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails abfragen sowie auch die Inhalte der Kommunikation beschlagnahmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am heutigen Donnerstag, dass diese Daten nicht unter den besonderen Schutz des Fernmeldegeheimnisses fallen. Dieses würde einen Zugriff nur bei einem Verdacht auf schwerere Taten zulassen"